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DigitalPakt Schule. Was sie wissen müssen.

Besuchen sie im Zuge dieses Artikels gerne auch den Bereich DigitalPakt auf unserer Homepage: https://www.konferenztechnik.org/digitalpakt


Dort finden sie eine ausführlichere Liste aller Punkte, die für sie als Schulträger, Lehrer/-innen, Schüler/-innen und Eltern wichtig sind. Zudem haben wir viele weitere Links zu Dokumenten und interessante Artikel auf den Unterseiten angehängt.


Allgemeines


Der DigitalPakt Schule wurde von der Bundesregierung bereits 2018 verabschiedet und soll die Digitalisierung in Schulen mit 5 Milliarden Euro fördern. Bei etwa 40.000 Schulen in Deutschland würde dies im Schnitt etwa 120.000 Euro pro Schule ausmachen. Dazu kommen noch die Mittel, die die jeweiligen Schulträger zur Verfügung stellen. Soviel mal vorweg.


Dieser kleine Blog ist dabei kein allumfassendes Dokument, mit dem sie abschließend jeden Aspekt des DigitalPakt Schule erfassen können. Ich habe mich aber bemüht ihnen einige hilfreiche Links und kurze Informationen zusammen zu tragen, die ihnen die Suche erleichtern soll.


Was bedeutet der DigitalPakt für mich als Lehrer und Rektor einer Schule nun konkret?


  • Schulen sollen über breitband Internetzugänge, eine geeignete Netzwerk-Verkabelung und WLAN in Unterrichtsräumen und Lehrerzimmern verfügen.

  • Dies soll die Anschaffung von geeigneten Endgeräten für die Präsentationstechnik ermöglichen.

  • Die Erstellung eines Medienentwicklungsplans soll alle relevanten Punkte betreffend dem Einsatz digitaler Medien im Vorfeld klären.

  • Ein umfassendes Konzept zur Wartung und Support der neuen und bestehenden medientechnischen Anlagen soll im Vorfeld erstellt werden.

  • Schulungen sollen Lehrer nachhaltig qualifizieren und sie bei der Integration digitaler Medien in Lehr- und Lernprozesse unterstützen.

  • Schüler sollen nicht nur als Beobachter sondern explizit Teilnehmer des digitalen Unterrichts werden, also weg vom klassischen Frontalunterricht


Mehr erfahren sie darüber bei dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: https://www.bmbf.de/files/VV_DigitalPaktSchule_Web.pdf


Die Beantragung der Mittel obliegt jedoch der Schule im einzelnen nicht selbst, sondern wird vom entsprechenden Schulträger (Stadt, Gemeinde bzw. Landkreis) von allen Schulen in dessen Zuständigkeit gesammelt. Die Förderung kann dann wiederum beim Land eingereicht werden.


Was ist Antragsberechtigt?


  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden, -geländen, Serverlösungen

  • WLAN Ausbau

  • Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote), soweit sie im Vergleich zu bestehenden Angeboten pädagogische oder funktionale Vorteile bieten

  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen

  • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung

  • schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones), wenn: - die Schule über die Infrastruktur, die nach Satz 1 Nummer 1 und 2 förderfähig ist, verfügt oder diese durch den Schulträger beantragt ist und - spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen solche Geräte erfordern und dies im technisch-pädagogischen Einsatzkonzept der Schule dargestellt ist und - bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen die Gesamtkosten für mobile Endgeräte für allgemeinbildende Schulen am Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule entweder a) 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder

b) 25 000 Euro je einzelner Schule

oder beides nicht überschreiten.


Generell kann diese Übersicht je nach Bundesland leicht variieren.

Die speziellen Varianten des DigitalPaktes können hier nachgelesen werden:


An wen muss ich mich wenden um Mittel zu beantragen?


Die erste Anlaufstelle für Schulen sind die jeweiligen Bildungsträger, wobei wie beschrieben die Mittel vom Bund bereit gestellt werden. An welche Stelle sie sich wenden müssen, bestimmt dabei jedes Land selbst. Lesen sie dies unter https://www.bfb.org/digitalpakt nach.


Was kann ich tun um an meiner Schule die Digitalisierung voran zu treiben?


Es wurde bestimmt, dass jede Schule dazu ein technisch-pädagogisches Konzept den Medienentwicklungsplan erstellen muss. SMART stellt dafür z. B. einen entsprechenden Leitfaden zur Verfügung.

Natürlich gibt es entsprechende Anleitungen auch von den Ländern selbst. So z. B. für Bayern auf dem Portal des Landesmedienzentrum.


Die Vorlagen umfassen entsprechende Dokumente für Grund-, Real-, Gesamt- und Stadtteilschulen, Gymnasium und Berufsschule.


Ein Beispiel für einen fertigen Medienentwicklungsplan finden sie auch unter:

und Beispiele für Mediencurriculum hier:


Wo kann ich mich im Vorfeld informieren?


Unter https://www.digitalpaktschule.de/de/informationen-1700.html erhalten sie alle nötigen Informationen. Die wichtigsten Punkte haben wir - wie bereits eingangs erwähnt - auch auf unserer Homepage noch einmal zusammengefasst und mit interessanten Artikeln und Dokumenten verknüpft: https://www.konferenztechnik.org/digitalpakt


Wie wir ihnen helfen können...


Wir leisten technische Unterstützung bei der Erstellung des Medienentwicklungsplans. Dazu ermitteln wir mit ihnen gemeinsam den Ist-Zustand der Medien-, Präsentations- und Konferenztechnik in ihrer Schule und erarbeiten ein Konzept mit anerkannten Hardwarekomponenten.


Außerdem beraten wir sie im Bezug auf die nicht in der Förderung enthaltenen Posten wie Wartungsverträge und Support für die Bereiche der oben genannten Medien-, Präsentations- und Konferenztechnik.


Weitere Informationen zu unseren Leistungen erhalten sie telefonisch

unter: +49-8226-61016-0

oder per Mail an: info@av-networks.de



Martin Fischer

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