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DigitalPakt Schule Informationen für Lehrerinnen und Lehrer

AV Networks GmbH

Die wichtigsten Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Überblick

01

Was soll mit dem DigitalPakt Schule erreicht werden

Digitale Systeme werden heute in einem breiten Spektrum der Gesellschaft eingesetzt. Die Arbeitswelt ist im stetigen Wandel mit der fortschreitenden Digitalisierung. Medien Kompetenz ist daher von entscheidender Bedeutung. Der verantwortungsvolle Umgang muss gelehrt und gefördert werden um den Ansprüchen an eine Gesellschaft und Demokratie des 21. Jahrhundert gerecht zu werden.

02

Wie hoch sind die bereit gestellten mittel

Über einen Zeitraum von fünf Jahren stellt der Bund insg. fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Zusätzlich bringen die kommunalen und Privaten Schulträger bzw. Länder einen Eigenanteil ein. Für Bayern haben wir die entsprechende Anlage unter "Informationen" angehängt.

03

Wer kann Fördermittel beantragen

Mittel für Schulen beantragen die jeweiligen Schulträger, Stadt, Gemeinde oder der Landkreis. Bei Privatschulen ist der jeweilige Träger zuständig, Verein oder Religionsgemeinschaft. Welche Träger im Einzelnen antragsberechtig sind kann den Förderrichtlinien der Länder entnommen werden.

04

Was sollen die Projekte leisten

Artikel 104c des Grundgesetzes zielt darauf ab digitale Bildungsstrukturen zu schaffen. Dies umfasst Infrastruktur wie Schul-Clouds für schulübergreifende Nutzung, die pädagogische Arbeit mit digitalen Werkzeuge zu vereinfachen und zu verbessern und die Kommunikation und Kollaboration zu erleichtern.

05

Welche Dinge können gekauft werden

Bestimmte Fördergegenstände wie z. B. VR-Brillen zum Erlernen von Maschinensteuerung. Standortgebundene Anzeigegeräte wie interaktive Tafeln (digitale Whiteboards). Infrastrukturkomponenten wie WLAN-, Switch- oder Serverkomponenten. In begrenztem Umfang sind auch mobile Endgeräte förderfähig (max. 20% pro Schulträger), dies schließt allerdings Smartphones aus. Für Bayern ist unter "Informationen" die Liste angehängt.

06

Wie sind Service, Support und Wartung geregelt

Dies ist unabhängig vom DigitalPakt Schule und damit Aufgabe der Kommunen bzw. der privaten Schulträger. Die Länder prüfen, ob bei der Beantragung entsprechende Konzepte vorliegen (Medienentwicklungsplan).

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