DigitalPakt Schule Informationen für Eltern
AV Networks GmbH
Die wichtigsten Informationen für Eltern im Überblick
01
Was soll mit dem DigitalPakt Schule erreicht werden
Digitale Systeme werden heute in einem breiten Spektrum der Gesellschaft eingesetzt. Die Arbeitswelt ist im stetigen Wandel mit der fortschreitenden Digitalisierung. Medien Kompetenz ist daher von entscheidender Bedeutung. Der verantwortungsvolle Umgang muss gelehrt und gefördert werden um den Ansprüchen an eine Gesellschaft und Demokratie des 21. Jahrhundert gerecht zu werden.
03
Wie hoch sind die bereit gestellten mittel
Über einen Zeitraum von fünf Jahren stellt der Bund insg. fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Zusätzlich bringen die kommunalen und Privaten Schulträger bzw. Länder einen Eigenanteil ein. Für Bayern haben wir die entsprechende Anlage unter "Informationen" angehängt.
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Reichen fünf Milliarden Euro zur Digitalisierung aus
Digitalisierung ist ein fortwährender Prozess, wobei der DigitalPakt das Ziel hat infrastrukturelle Grundlagen für digitale Bildung in deutschen Schulen zu schaffen. Für die vorgesehenen Investitionen wie interaktive Tafel, WLAN-Ausleuchtung und stationäre Endgeräte in Klassenzimmern, sowie die Verkabelung und Server-Struktur, reichen die Mittel aus. Dazu haben wir unter "Informationen" einen interessanten Artikel der Tagesschau verlinkt.
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Arbeitsteilung zwischen Bund und Länder
Finanzielle Mittel werden vom Bund für den Aufbau der Infrastruktur bereit gestellt. Die einzelnen Schulen erstellen einen Medienentwicklungsplan, die Beantragung erfolgt durch die Schulträger. Der DigitalPakt Schule ist eine Finanzhilfe nach Artikel 104c des Grundgesetzes, dies macht die Länder zuständig für die administrative Umsetzung. Unter "Informationen" haben wir die allgemeinen Richtlinien angehängt.
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Warum der DigitalPakt schule nicht schon früher los ging
Die Möglichkeit Finanzhilfen beim Bund zu beantragen beschränkte sich bisher lediglich auf finanzschwache Kommunen. Damit der Bund jedoch allen Ländern Finanzhilfen für die Bildungsinfrastruktur gewähren kann, musste das Grundgesetz geändert werden. Dies erfolgte am 24.12.2018, nach erfolgreicher Verfassungsänderung trat die Regelung schließlich am 17. Mai 2019 in Kraft. Artikel des Spiegel dazu unter "Informationen"